Immobilienkauf
Der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks ist nur mit dem Abschluss einer notariellen Beglaubigung gültig. Wenn sich Verkäufer und Käufer über die Kaufbedingungen einer Immobilie oder eines Grundstückes einig sind, dann erfolgt die Unterzeichnung des Vertrags bei einem Notar.
Wir beraten sie bei einem Immobilienkauf oder -verkauf ausführlich über Regelungsmöglichkeiten, Zielvorstellungen und eventuelle Risiken.
Wir als Notare in Köln gewährleisten Ihnen, die Interessen aller Parteien im Blick zu haben und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen.
Im Beisein aller Parteien wird der Vertrag im Rahmen der Beurkundung vorgelesen und es werden die rechtlichen Inhalte und die Tragweite des Vertrags erläutert. Wir klären mit Ihnen gerne alle offenen Fragen und berücksichtigen letzte Änderungswünsche, danach wird der Vertrag unterschrieben.
Hausverkauf
In Deutschland ist eine notarielle Beurkundung des Hausverkaufs verpflichtend. Nur mit Abschluss eines beglaubigten Kaufvertrags durch enen Notar ist der Verkauf rechtskräftig.
Wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, wählt meistens der Käufer den Notar. Für einen Termin bei uns zum Grundstücksverkauf, sollten Sie uns alle wichtigen Unterlagen vorab zukommen lassen. Dazu gehören: der Grundbuchauszug und die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Alle wesentlichen Punkte eines Kaufvertrags sollten schon vor dem Termin geklärt worden sein. Vor Ort klären gerne all Ihre Fragen und beraten Sie umfassend zum Thema Immobilienverkauf.
Checkliste für den Notartermin zum Immobilienverkauf
Zur Vorbereitung des Kaufvertrags benötigt unsere Kanzlei in Köln Angaben über:
- das Grundstück, die zu veräußernde Eigentumswohnung (Grundbuchamt / Grundbuchblattnummer)
- den Kaufpreis, den Zahlungstermin und eventuelle besondere Zahlungsmodalitäten
- den Termin der Übergabe
- das Vorliegen von Sachmängeln
- den Umgang mit bestehenden Miet-/ Pachtverhältnissen
Zu einigen Themen hat der Deutsche Notarverein Erklärvideos veröffentlicht, die Sie unter https://www.dnotv.de/services/erklaervideos abrufen können.
Bauträgervertrag
Wir betreuen sie beim Kauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen zwischen Privatleuten oder auch den Kauf vom Bauträger. Ein Bauträgervertrag wird dann abgeschlosssen, wenn der Verkäufer nicht nur ein Grundstück verkauft, sondern auch mit einem Bauvorhaben auf diesem Grundstück beauftragt werden soll. Hierbei kann es sich um Haus-, Neu- oder Sanierungsbau handeln.
Der Käufer schließt hier einen Grundstückskaufvertrag und einen Werkvertrag nach dem BGB ab. Mit dieser Vertragskombination verpflichtet sich der Bauträger zur Verschaffung des Grundstückes und Erbringung der Bauleistungen.
Die Kanzlei "Notar von Proff" aus Köln übernimmt für Sie die Beurkundung des gesamten
Bauträgervertrags. Sprechen Sie uns dazu gerne an und vereinbaren Sie einen Termin bei uns vor Ort.